Wer wird
behandelt? Behandelt werden Menschen
aller Altersstufen mit psychotischen, neurotischen und
psychosomatischen Störungen, sowie Suchterkrankungen.
Heilmitterverordnung
im Regelfall durch den Arzt/Ärztin
Mindestens 1 x wöchentlich - Langfristverordnung möglich.
Diagnose:
geistige
und psychische Störung im Kindes und Jugendalter
z.B. Autismus, Essstörung, Angstzustände, Depression
Persönlichkeits-
und Verhaltensstörungen
Borderline-Störung
Schizophrenie
und Wahnvorstellungen
affektive
Störungen
depressive
Episode
Schädigung
/ Funktionsstörung
in der Wahrnehmung und
Verarbeitung
des psychomotorischen
Tempos
der Qualität
der kognitiven Funktionen
der emotionalen Funktionen
der Anpassungs- und Verhaltensmuster
des Denkens und deren
Inhalte
des Antriebs und des Willens
im Realitätsbewusstsein